Kapitel6
Transportdokumente und Begleitpapiere
Man unterscheidet zwei Arten von Transportdokumenten. Die erste Gruppe sind Traditionspapiere – das sind Dokumente mit Wertpapiercharakter. Die zweite Gruppe ohne Wertpapiercharakter wird als Frachtbriefe bezeichnet. Da man diese Dokumente im internationalen Handel benutzt, haben diese meistens eine englische Bezeichnung oder Abkürzung, die man oft nicht ins Deutsche übersetzt.
Traditionspapiere repräsentieren die sog. Konnossemente, die zahlreiche Formen hinsichtlich des Empfängers und der Art des Transportmittels haben. Sie repräsentieren die Ware. Der berechtigte Inhaber des Konnossements ist Eigentümer der Ware, d. h. mit dem Konnossement wird das Eigentum an der Ware übertragen. Nur der berechtigte Inhaber des Konnossements kann deshalb die Ware von der Reederei bekommen. Man unterscheidet z. B.:
- Konnossement B/L (Bill of Lading) – ein Ladeschein im See- und Binnenschifftransport, der vom Verfrachter ausgestellt ist. Er regelt die Rechtbeziehungen zwischen dem Verlader, Verfrachter und Empfänger.
Wenn die Ware auf das Schiff verladen ist, wird ein Bordkonnossement ausgestellt.
Wenn das Schiff noch nicht im Hafen ist und die Ware deshalb nicht auf das Schiff geladen werden kann, wird ein Übernahmekonnossement ausgestellt.
Wenn die Verpackung der Ware beschädigt ist, stellt der Reeder ein unreines Konnossement aus, indem er den Schaden auf dem Konnossement beschreibt.
Wenn die Verpackung unbeschädigt ist, stellt der Reeder ein reines Konnossement aus.
Darüber hinaus gibt es hinsichtlich des Empfängers:
- Seekonnossement (ocean B/L) – für die Schifffahrt geeignet. Als Hafen-zu-Hafen-Verladung bezeichnet.
- Combined (Transport) B/L - für den internationalen kombinierten Transport, wobei der Transport im Hauptlauf mit einem Seeschiff und der Vorlauf und / oder Nachlauf mindestens einem anderen Verkehrsträger durchgeführt wird.
Frachtbriefe
Ein Frachtbrief ist ein Dokument, das die Ware auf ihrem Weg zum Empfänger begleitet. Der Frachtbrief wird deshalb Warenbegleitpapier genannt. Der Absender füllt den Frachtbrief aus und gibt ihn dem Frachtführer.
In Deutschland ist der Frachtbrief im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, in Tschechien im Bürgerlichen Gesetz (BG).
Nach § 2573 des BG wird bestimmt, wie viele Originale und Kopien ausgestellt werden müssen. Meistens gibt es drei Originale: Ein Original bleibt beim Absender, das zweite Original begleitet die Ware bis zum Empfänger, das dritte Original geht als Quittung des Empfängers zurück an den Frachtführer.
Der Frachtbrief ist also der Beweis dafür, dass der Absender den Frachtvertrag abgeschlossen hat, er enthält die Bedingungen des Frachtvertrages. Der Absender und der Empfänger der Ware haben ihre Originale vorzulegen, wenn sie Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen wollen, wenn die Ware unterwegs beschädigt wurde.
Nach § 2572 des BG muss ein Frachtbrief mindestens diese Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Land des Frachtführers;
- Name, Adresse, Land des Absenders;
- Bezeichnung des Gutes, Bruttogewicht (kg), Umfang (m3);
- Form des Frachtbriefs – ob es an Order oder an benannten Empfänger ausgestellt wurde;
- Auslade- und Einladestelle des Gutes – Ort, Land und Datum;
- Unterschrift und Stempel des Frachtführers.
Weitere gesetzliche Verpflichtungen gibt es in § 2574 – 2577.
Es gibt vier verschiedene Frachtbriefe. Welcher Frachtbrief benutzt wird, hängt von dem Transportmittel ab. Es gibt den
- Seefrachtbrief – See Waybill.
CMR
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Quelle: Urheber selbst, CMR Frachtbrief für den Internationalen Güterfernverkehr., Genehmigung Creative Commons BY-SA 3.0.
Fig. 18. Abb.- CMR Frachtbrief
Die Bezeichnung CMR stammt aus dem Französischen (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) und beschreibt das Übereinkommen aller beteiligten Staaten über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Sämtliche Vereinbarungen sind im Detail im Frachtbrief nachzulesen. Dieser wird grundsätzlich dem Frachtführer vor dem Transport ausgehändigt.
Der CMR-Frachtbrief kommt zum Einsatz, wenn der Standort, an dem ein Gut übernommen wird und der Standort, an dem ein Gut abgeliefert wird, in zwei verschiedenen Staaten liegen. Dabei muss allerdings mindestens einer der beiden Staaten dem Übereinkommen zugestimmt haben. Seit 1975 wurde das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag (CMR) zum Bestandteil des tschechischen Rechtsystems Mitglied sind automatisch alle Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie andere nicht zur EU gehörende Länder wie Island, Russland oder die Türkei. Nicht-EU-Staaten müssen die Übereinstimmung vorher vertraglich anerkennen und bei Anwendung dem nationalen Recht überordnen.
Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag (CMR) ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien – dem Frachtführer und Absender, zugleich werden einige Rechte und Verpflichtungen auf den Empfänger übertragen.
Dieses Übereinkommen löst auch die Grundlagen der Haftung oder Verfahren bei Reklamationsfristen. Alles, was vom Recht und Fassung des CMR abweicht, ist ungültig und rechtlich ineffizient.
Dieser Frachtbrief wird in mindestens drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden. Sie unterscheiden sich auch nach Farben. In vielen Fällen werden auch mehr als drei Exemplare ausgefertigt, z. B. für die Zollbehörde (schwarz). Die erste Ausfertigung erhält der Absender (rot), auch als Nachweis, dass er das Gut dem Frachtführer übergeben hat. Die weiteren Exemplare begleiten die Ware. Nach der Anlieferung des Transportguts bestätigt der Empfänger (blau) auf den restlichen CMR Frachtbriefen den Erhalt der Ware. Mindestens ein empfangsbestätigtes Exemplar behält der Frachtführer (grün), auch als Nachweis, dass er das Gut abgeliefert hat. Falls es zu Fehlmengen oder Beschädigungen kommt, werden diese im Frachtbrief eingetragen. Diese Einträge sind als Nachweise für Schäden wichtig.
Der Inhalt des Frachtbriefes ist in der CMR geregelt. Es gibt allerdings keine Formvorschriften. Es hat sich jedoch eine handelsübliche Struktur und eine Feldbezeichnung und Nummerierung durchgesetzt (Nr. 1 – 22).
Der Frachtbrief muss folgende Angaben enthalten (Pflichtangaben):
- Ort und Tag der Ausstellung (Nr. 21);
- Name und Anschrift des Absenders; Frachtführers und Empfängers (Nr. 1, 2, 16, 17, 22, 23, 24);
- Ort und Tag der Übernahme der Ware sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle (Nr. 3, 4);
- die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung (Nr. 9, 8);
- Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke (Nr. 6, 7, 10) ;
- Rohgewicht (Bruttogewicht) oder die anders angegebene Menge des Gutes (Nr. 11, 12);
- die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluss bis zur Ablieferung anfallen) (Nr. 15, 19);
- Weisungen für die Zoll- und sonstigen amtliche Behandlung (Nr. 13);
- die Angabe, dass die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterliegt (steht oben in der rechten Ecke unter dem Titel des Dokuments).
Die anderen Angaben (23 und weiter) sind fakultativ oder erlaubt.
Interessant
Der CMR-Frachtbrief findet keine Anwendung auf Transporte von Postgütern, Umzugsgut und Leichen.
CIM
CIM ist das Beförderungsdokument für den Transport per Eisenbahn, das eine vollständige Eisenbahnwaggon-Ladung ausweist. Die CIM (Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr) schafft für die Vertragsstaaten ein einheitliches Recht hinsichtlich Form und Inhalt des Eisenbahnfrachtvertrags. Dieser Frachtbrief wird vom Absender in 5 Exemplaren ausgestellt. Jede Ausstellung hat ihre Nummer. Nummer 1, d. h. das Original, bekommt der Empfänger, die zweite Ausstellung, die sog. Frachtkarte - bleibt im Bestimmungsbahnhof, Nr. 3 begleitet die Ware – der sog. Empfangsschein, das vierte Exemplar, das sog. Doppel, bleibt beim Absender, auf diese Kopie muss der entsprechende Bestimmungsbahnhof dem Exporteur das Datum der Sendungsübernahme = Waggonübernahme bestätigen. Die letzte Ausstellung – der sog. Versandschein bleibt in der Absenderstelle.
Es gibt auch eine andere Form von diesem Frachtbrief, der sog. SMGS – Eisenbahnfrachtbrief für die Länder der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Staaten wie China, Vietnam, Korea.
AWB
Der Air WayBill ist ein in Inhalt und Form international vereinheitlichtes Beförderungsdokument der IATA nach dem Warschauer Abkommen von 1929 und ist international als alleiniges Warenbegleitpapier im Luftverkehr anerkannt. Er wird in 3 Kopien ausgestellt und hat einen ähnlichen Inhalt und Form wie die vorher behandelten Frachtbriefe.
Seefrachtbrief - Sea Waybill
Der Seefrachtbrief weist den "An Bord"-Verlader der Ware aus und kann in diesen Fällen verwendet werden, in welchen kein Konnossement notwendig ist. Er ist also kein Dokument mit Wertpapiercharakter und ist nicht begebbar. Für die Entgegennahme der Ware ist die Vorlage des Seefrachtbriefs durch den darin genannten Empfänger nicht notwendig, was die Abfertigung am Bestimmungshafen beschleunigen kann. Er wird meistens nur in 1 Original ausgestellt, die Kopien dienen zum Zweck der Zollabfertigung oder Evidenz.
Während des Warentransportes begleiten die Ware die weiteren schriftlichen Unterlagen, die sog. Begleitpapiere. Ihre Art und Anzahl ist von Transportmittel, Transportweg oder Warenart abhängig. Zu diesen Unterlagen gehören z. B.:
- Handelsfaktura – d. h. Rechnung des Lieferanten;
- Zollfaktura – dient zur Verzollung im Einfuhrland;
- Ursprungszeugnis – bescheinigt die Herkunft der Ware;
Die Muster-Vordrucke finden Sie unter den folgenden Links:
- Packliste – besonders bei umfangreichen Warensendungen wegen ihres Gewichtes und Stückzahl;
Gesundheitszertifikat, Gesundheitszeugnis – amtliche Bestätigung für tierische, landwirtschaftliche Erzeugnisse, dass sie frei von Seuchen und Krankheiten sind u.a.
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Die Rechnung
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Den Versand
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Den Preis
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Die Ware
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Den Termin
Welche Verben passen zu diesem Nomen? Das Angebot
Wie nennt man die Person, die die Ware geschicht wird?
Wie nennt man das Dokument, das mit der Ware zusammen an den Empfänger geschickt wird?
Wie nennt man den Ort, an den die Ware geschicht wird?
Wie nennt man den Hafen, in dem die Ware verladen wird?
Wenn man das Konnossement weitergeben will, müssen in der Anschrift diese Wörter stehen
Wienn die Verpackung unbeschädigt ist, stellt der Reeder ein _____________ aus.
Welches Dokument wird im Schienenverkehr verwendet?
Interaktives Element 7. In folgenden Aufgaben können Sie Ihre Kenntnisse (auch Englisch-Kenntnisse) noch vertiefen
Interaktives Element 8. In folgenden Aufgaben können Sie Kenntnisse über die Transportdokumente noch vertiefen