Kapitel7
Liefer- und Zahlbedingungen INCOTERMS 2010
Im internationalen Handel gelten die sog. INCOTERMS 2010 (IN = International, CO = Commercial, TERMS). Sie spiegeln die aktuelle Handelspraxis wider und erleichtern die Durchführung des internationalen Handels. Sie legen fest, wer die Fracht- und Versicherungskosten sowie das Risiko während des Transportes trägt.
Sie wurden von der Internationalen Handelskammer entwickelt und erstmal 1936 aufgestellt. Sie wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung ist ihre siebte Revision. Die ursprüngliche Version hatte 13 Klauseln (bis Ende 2010), ab 2011 gibt es nur 11.
Jede Klausel hat ihre Abkürzung (3 Anfangsbuchstaben aus dem Englischen), 7 Klauseln sind Allgemeine Klauseln und betreffen jeden Transport auch den kombinierten, die nächsten vier betreffen die See- und Binnenschifffahrt.
Die 11 Lieferbedingungen (INCOTERMS 2010) sind weiter in vier Gruppen (nach dem 1. Buchstaben) eingeteilt:
  • Gruppe E – EXW (Abholklausel)
  • Gruppe F – FCA, FAS, FOB (Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer)
  • Gruppe C – CFR, CIF, CPT, CIP (Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer)
  • Gruppe D – DAP, DAT, DDP (Ankunftsklauseln)
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19. Abb. - INCOTERMS 2010
Fig. 19. Abb. - INCOTERMS 2010
Tabelle 2. Die Bedeutung der einzelnen Klauseln
Abkürzung
Englische Erklärung
Deutsche Übersetzung
EXW
EX Works
ab Werk
FCA
Free CArrier
frei Frachtführer
FAS
Free Alongside Ship
frei längsseits Schiff
FOB
Free On Board
frei an Bord benannter Verschiffungshafen
CFR
Cost and FReight
Kosten und Fracht
CIF
Cost Insurance Freight
Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen
CPT
Carriage Paid To
Fracht bezahlt bis
CIP
Carriage Insurance Paid
Fracht und Versicherung bezahlt
DAP
Delievered At Place
geliefert benannter Ort
DAT
Delivered At Terminal
geliefert Terminal
DDP
Delivered Duty Paid
geliefert verzollt benannter Bestimmungsort
Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Prinzip ausgestaltet ist. Während die Pflichten des Verkäufers steigen, reduzieren sich entsprechend die Pflichten des Käufers.
Die entsprechende tschechische Tabelle und Erklärung der einzelnen Klauseln finden Sie unter diesen Links.
Eine einfache Erklärung der einzelnen Klauseln. Wozu sind die Betreffenden verpflichtet?
  • EXW
    • Ich als Verkäufer stelle die Ware für den Käufer in meinem Objekt bereit.
    • Ich als Verkäufer muss nicht die Ware auf ein Fahrzeug verladen.
    • Ich als Verkäufer habe die Mindestverpflichtung.
    • Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Gefahr.
  • FCA
    • Ich als Verkäufer schließe mit dem Käufer einen Vertrag über Warenübergabe an einem vereinbarten Ort ab.
    • Ich als Verkäufer tue das auf meine Kosten.
    • Ich als Verkäufer übergebe dem Käufer die Ware.
    • Der Käufer trägt ab diesem Moment Transportkosten und Risiko der Transportschäden.
  • FAS
    • Ich als Verkäufer bin verpflichtet, auf meine Rechnung die Ware bis zur Längsseite des Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen (Lieferort) zu befördern.
    • Der Käufer trägt ab diesem Moment (Lieferort) alle Risiken und Kosten.
    • Ich als Verkäufer muss alle Zollformalitäten erledigen.
  • FOB
    • Ich als Verkäufer bin verpflichtet, die Ware an Bord des Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen zu liefern.
    • Der Käufer muss das Schiff im Vertrag benennen.
    • Der Käufer trägt ab diesem Moment (an Bord des Schiffes) alle Risiken und Kosten.
    • Ich als Verkäufer muss alle Zollformalitäten erledigen.
    • Ich als Verkäufer muss nicht Einfuhrformalitäten erledigen.
    • Ich als Verkäufer muss nicht Einfuhrabgaben bezahlen.
  • CFR
    • Ich als Verkäufer muss die Ware auf meine Rechnung bis zu einem vereinbarten Lieferort liefern.
    • Ich als Verkäufer muss einen Vertrag über die Beförderung der Ware bis zu einem Bestimmungshafen abschließen.
    • Ich als Verkäufer muss alle Zollformalitäten erledigen.
  • CIF
    • Ich als Verkäufer muss die Ware auf meine Rechnung bis zu einem vereinbarten Lieferort liefern.
    • Ich als Verkäufer muss einen Vertrag über die Beförderung der Ware bis zu einem Bestimmungshafen abschließen.
    • Ich als Verkäufer muss auf meine Rechnung eine Transportversicherung abschließen.
    • Ich als Verkäufer muss alle Zollformalitäten erledigen.
  • CPT
    • Ich als Verkäufer bin verpflichtet, die Ware dem Frachtführer oder einer anderen benannten Person an einem vereinbarten Ort zu liefern.
    • Ich als Verkäufer muss die andere Person benennen.
    • Ich als Verkäufer muss einen Beförderungsvertrag bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungsort abschließen.
    • Ich als Verkäufer muss alle Zollformalitäten erledigen.
  • CIP
    • Dieselben Bedingungen wie CPT
    • Ich als Verkäufer bin verpflichtet, zusätzlich eine Transportversicherung für die Beförderung von der Übergabe an den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort abzuschließen und deren Kosten zu tragen.
  • DAP
    • Ich als Verkäufer bin verpflichtet, die Ware dem Käufer
    1. an einem vereinbarten Ort
    1. zu einer bestimmten Zeit
    1. auf dem ankommenden Beförderungsmittel bereitzustellen.
    • Die Ware ist bereit zum Entladen.
    • Ich als Verkäufer trage alle Kosten und Gefahren bis zu diesem Zeitpunkt.
  • DAT
    • Ich als Verkäufer muss die Ware an ein bestimmtes Terminal liefern.
    • Als Terminal werden Hafenkai, Lagerhalle, Containerdepot, Luftftrachtterminal u. a. bezeichnet.
    • Ich als Verkäufer muss die Ware an dem benannten Terminal von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen.
    • Ich als Verkäufer muss die Ware dem Käufer zur Abholung bereitstellen.
  • DDP
    • Das Gegenstück zur EXW-Klausel.
    • Ich als Verkäufer muss dem Käufer die Ware an dem im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland bereitstellen.
    • Ich als Verkäufer trage Frachtkosten, Einfuhrzölle, Nebenangaben.
    • Transportversicherungspflicht gibt es weder für Verkäufer oder Käufer.
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